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   VGH Bayern, 24.02.2006 - 7 CE 05.3199   

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https://dejure.org/2006,8834
VGH Bayern, 24.02.2006 - 7 CE 05.3199 (https://dejure.org/2006,8834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2006 - 7 CE 05.3199 (https://dejure.org/2006,8834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 7 CE 05.3199 (https://dejure.org/2006,8834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen von Tatsachenbehauptungen über Behandlungsfehler via Internet; Informationsinteresse einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft; Zusammenhang eines Behandlungsfehlers mit dem speziellen Krankheits- und Therapieverständnis einer Fachklinik für ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; VwGO § 123; ; GVG § 169 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatskirchenrecht einschließlich Kirchenfinanzrecht und kirchliche Stiftungen - Universelles Leben, Unterlassung einer Tatsachenbehauptung, allgemeines Persönlichkeitsrecht einer GmbH, Informationsinteresse einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 715 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 586
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2006 - 7 CE 05.3199
    Die Mitteilung über den Stand des Zivilprozesses mit seinem ausschließlich vermögensrechtlichen Gegenstand betraf im Übrigen nicht die - bei juristischen Personen ohnehin nur ansatzweise vorhandene - engere Privatsphäre, sondern die schwächer geschützte Sphäre des sozialen Kontakts nach außen (vgl. BVerfG vom 26.2. 2002, BVerfGE 105, 252/266 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2006 - 7 CE 05.3199
    In diesem Bereich wäre die Verbreitung einer wahren Tatsache durch die Antragsgegnerin ungeachtet ihres prinzipiell anzuerkennenden Informationsinteresses nur dann als rechtswidrig zu qualifizieren gewesen, wenn der Antragstellerin daraus ein unverhältnismäßiger persönlicher oder wirtschaftlicher Schaden entstanden wäre bzw. entstehen konnte (vgl. BVerfG vom 24.3. 1998, BVerfGE 97, 391/403 f.; vom 10.11.1998, BVerfGE 99, 185/196 f.).
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2006 - 7 CE 05.3199
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die elektronische Verbreitung der streitgegenständlichen Tatsachenäußerung, deren Wahrheitsgehalt unbestritten ist, nicht schon wegen des für mündliche Verhandlungen geltenden Öffentlichkeitsgrundsatzes (§ 169 Satz 1 GVG) generell zulässig ist, sondern einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff sowohl in das - nach Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG in begrenztem Umfang auch Kapitalgesellschaften zustehende (BGH vom 3.6. 1986, BGHZ 98, 94/97; vom 8.2. 1994, NJW 1994, 1281/1282) - allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin als auch in deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG) darstellt.
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2006 - 7 CE 05.3199
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die elektronische Verbreitung der streitgegenständlichen Tatsachenäußerung, deren Wahrheitsgehalt unbestritten ist, nicht schon wegen des für mündliche Verhandlungen geltenden Öffentlichkeitsgrundsatzes (§ 169 Satz 1 GVG) generell zulässig ist, sondern einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff sowohl in das - nach Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG in begrenztem Umfang auch Kapitalgesellschaften zustehende (BGH vom 3.6. 1986, BGHZ 98, 94/97; vom 8.2. 1994, NJW 1994, 1281/1282) - allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin als auch in deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG) darstellt.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2006 - 7 CE 05.3199
    In diesem Bereich wäre die Verbreitung einer wahren Tatsache durch die Antragsgegnerin ungeachtet ihres prinzipiell anzuerkennenden Informationsinteresses nur dann als rechtswidrig zu qualifizieren gewesen, wenn der Antragstellerin daraus ein unverhältnismäßiger persönlicher oder wirtschaftlicher Schaden entstanden wäre bzw. entstehen konnte (vgl. BVerfG vom 24.3. 1998, BVerfGE 97, 391/403 f.; vom 10.11.1998, BVerfGE 99, 185/196 f.).
  • VGH Bayern, 22.06.2007 - 7 CE 07.815

    Universelles Leben (UL); Untersagung von Äußerungen auf kirchlicher Website;

    Ein solches Interesse wäre anzuerkennen, wenn für die geäußerte Vermutung hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestünden (vgl. BayVGH vom 24.2.2006 NVwZ-RR 2006, 586/587; vom 12.6.2007 Az. 7 CE 07.472).
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